Internationales Steuerrecht
Oft ist es nur ein kleiner Schritt, der aus einem national tätigen Unternehmen ein international tätiges macht. Dieser Schritt ist aber immer mit völlig anderen steuerrechtlichen Aspekten verbunden, besonders wenn noch eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland dazukommt. Ob Entsendungsverträge, die Errichtung von Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften, die Bestimmung von Verrechnungspreisen oder Verlagerung von Funktionen ins Ausland - die Palette steuerlich zu beratender Bereiche ist sehr umfassend. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen, Ihre Expansionspläne ohne steuerliche Risiken in die Tat umzusetzen.

