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Selbstanzeige oder Steuerstrafverfahren

Spätestens seit dem illegalen Datenankauf von Steuerdaten aus der Schweiz ist das Thema Steuerstrafverfahren kein stiefmütterliches mehr. Die aktuellen Pläne der Regierung, die Sanktionsmaßnahmen zu verschärfen, sind dabei nur ein Teil der neuen Bewegung auf diesem Gebiet. Auslöser der doch recht verbreiteten Geldanlage in der Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein war meist die extreme steuerliche Belastung in Deutschland. Ertragsteuersätze von 56% (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) wurden flankiert durch Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Vermögensteuer. Wer sich dann privat noch etwas leisten wollte, wurde dann noch mit 15% Umsatzsteuer belastet. Dies führte zu einer so starken steuerlichen Belastung, dass das Bundesverfassungsgericht den Halbteilungsgrundsatz ins Leben rief. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Vermögensteuergesetz nicht mehr angewendet (es existiert interessanterweise nach wie vor), die Ertragssteuersätze wurden sukzessive - nicht zuletzt wegen des internationalen Steuerwettbewerbs - reduziert.

Wir helfen Ihnen dabei, aller erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt nachzuholen. Diskretion ist dabei selbstverständlich. Unser Ziel ist stets, dass Sie Straffreiheit erlangen und wieder ruhig schlafen können. Darüber hinaus kann ab diesem Zeitpunkt über das betroffene Vermögen frei verfügt werden. Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass einem der erste Schritt (der Schritt zum steuerlichen Berater) sehr schwer fällt. Wenn Sie betroffen sind, rufen Sie am besten einen der Berufsträger direkt an und vereinbaren einen persönlichen Termin (die Durchwahlen finden Sie hier).